| |||||||||||||||
Verbot für SpamUnerwünschter Werbe -Mail Versand wurde vom Bundesgerichtshof untersagt. Da darin ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gesehen wird. In der Urteilsverkündung heißt es, dass Werbung per Mail nur dann zulässig ist, wenn der Empfänger einverstanden ist. Der Versender von Werbemails muss außerdem dafür sorge tragen, dass durch Schreibfehler keine Fehlsendung zustande kommt.
Bianca Jäschke | |||||||||||||||
[ Kontakt | Banner | Mediadaten | Presse | Impressum ] © 2000 - 2002 Mobilemania.de | |||||||||||||||